Euer Beitrag | Willkür der ARGE Krefeld zerstört Bedarfsgemeinschaft
Eine Frau, 56 Jahre alt, Bezieherin einer Hinterbliebenenrente in Höhe von über 900 Euro, lebt mit Ihrem Lebensgefährten, der von Alg II abhängig ist, zusammen, wodurch die Beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Die Frau ist selber nicht “bedürftig”, wird aber von der ARGE nach § 9 SGB II “bedürftig” gerechnet. Ihre Rente wird als Einkommen in [...]



